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   BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81   

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BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81 (https://dejure.org/1983,748)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 3 AZR 574/81 (https://dejure.org/1983,748)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 (https://dejure.org/1983,748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung - Anpassungklausel - Betriebliche Versorgungsregelung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ruhegehalt, Geldentwertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 117
  • NJW 1983, 2902
  • ZIP 1983, 1111
  • VersR 1983, 1044
  • JR 1985, 132
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).

    Der Senat hat die Pflicht zu einem angemessenen Teuerungsausgleich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleitet, die das gesamte Zivilrecht beherrschen (BAG 25, 146, 159 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B II 4 b der Gründe).

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).

    Der Senat hat die Pflicht zu einem angemessenen Teuerungsausgleich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben abgeleitet, die das gesamte Zivilrecht beherrschen (BAG 25, 146, 159 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B II 4 b der Gründe).

  • BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80

    Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.1981 - 2 Sa 144/81
    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 1981 - 2 Sa 144/81 - wird zurück gewiesen.
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    Dies gilt im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers insbesondere in Bezug auf die Leistungsdynamik des Anrechts, weil den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG als Träger der Insolvenzsicherung jedenfalls keine Verpflichtung zur laufenden Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG trifft (vgl. BAG NJW 1983, 2902, 2903).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Die gesetzliche Vorschrift regelt die formellen und materiellen Voraussetzungen der Anpassung von Betriebsrenten, so daß eine richterliche Rechtsfortbildung nicht mehr in Betracht kommt (BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 120).
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Gerät ein Unternehmen in so große wirtschaftliche Schwierigkeiten, dass es Versorgungsleistungen selbst nicht mehr erbringen kann, so kann nach § 16 BetrAVG ein Teuerungsausgleich erst recht nicht in Betracht kommen (vgl. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - zu 1 a der Gründe, BAGE 42, 117; vgl. Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 84 Rn. 135) .
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Der PSV ist grundsätzlich nicht verpflichtet, laufende Renten an den Kaufkraftverlust anzupassen (Bestätigung der st. Rspr. vgl. BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG = VersR 83, 1044; 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG = VersR 87, 947 L).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAG Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 22. März 1983 (BAGE 42, 117, 120 = AP, aaO, zu 1 c der Gründe) und 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) weiter ausgeführt hat, kann bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht kommen.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Die Anpassungsprüfungspflicht des § 16 BetrAVG trifft jedoch nicht den Pensions-Sicherungs-Verein (vgl. ua. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 118 ff.; 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 385).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin; Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).

    Der Senat hat im Urteil vom 22. März 1983 (aaO) weiter entschieden, daß bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht komme (zu 1 c der Gründe).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Ihn trifft auch nicht die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 22. März 1983 - 3 AZR 574/81 - BAGE 42, 117, 118 ff.; 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 385).
  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

    Die hierin enthaltene Anpassungsklausel genießt ebenfalls Insolvenzschutz (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung, 3. Aufl., § 7 Rz 72).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

    Insolvenzgeschützte Rentner und Versorgungsanwärter sind kaum noch betroffen; ihr Interesse an der Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners ist lediglich insoweit schutzwürdig, als dieser im Gegensatz zum PSV zur Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet bliebe (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07

    Bei der Prognose bzgl. der Vereinbarkeit einer Anpassung der Betriebsrente mit

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2005 - 10 Sa 548/05

    Anpassung einer Betriebsrente; Anpassungsbedarf der Betriebsrentner; Frage einer

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07

    Anpassung der Betriebsrente - Berücksichtigung einer Patronatserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - 2 Sa 15/04

    Betriebsrente nach Insolvenz

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07

    Anpassung von Betriebsrenten

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 494/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 872/98

    Insolvenzschutz - Zeitwertfaktor - Dynamisierungspflicht

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2005 - 21 Sa 89/04

    Abgrenzung Schuldbeitritt/Erfüllungsübernahme des Betriebsveräußerers in Bezug

  • LAG Köln, 11.09.1997 - 10 Sa 1248/96

    Betriebl. Altersversorgung (Insolvenzsicherung), hier: Leistungsordnung Essener

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 434/21

    Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz

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